EU-Berufskraftfahrer
Weiterbildung
Die ebenfalls zur Pflicht gewordene Weiterbildung ist auch im neuen Gesetz geregelt.
Sie trifft alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr unabhängig davon, wann sie ihre Fahrerlaubnis erworben haben.
Danach müssen Kraftfahrer jeweils im 5-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen.Diese dürfen in Zeiteinheiten von jeweils min. 7 Stunden erteilt werden.
Themen der Weiterbildung BUS:
1. Eco-Training
2. Markt und Image
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
5. Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Themen der Weiterbildung LKW:
1. Eco-Training
2. ( Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Schaltstelle Fahrer- Imageträger, Dienstleister, Profi
5. Ladungssicherung
Termine und Preise zu einzelnen Weiterbildungsthemen erhalten Sie auf Anfrage.
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