Nach den geltenden EU-Richtlinien müssen alle Neulinge im Kraftverkehrsgewerbe eine sogenannte Grundqualifikation vorweisen. Ziel dieses Gesetzes ist es die Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu fördern und die reguläre Berufsausbildung aufzuwerten.
Die „Beschleunigte Grundqualifikation“ kann jede Nachwuchskraft durch die Teilnahme an einem 140-stündigen Lehrgang inkl. 10 Stunden Fahrausbildung sowie einer theoretischen Prüfung erlangen.
Für diese Ausbildung ist noch kein Führerschein nötig.
Umsteiger können durch die Teilnahme an einem 35-stündigen Lehrgang inkl. 2,5 Stunden Fahrausbildung sowie einer theoretischen Prüfung eine Grundqualifikation erlangen.
Für diese Ausbildung ist noch kein Führerschein nötig.
Quereinsteiger können durch die Teilnahme an einem 96-stündigen Lehrgang inkl. 10 Stunden Fahrausbildung sowie einer theoretischen Prüfung eine Grundqualifikation erlangen.
Für diese Ausbildung ist noch kein Führerschein nötig.