Ziel ist die Vermittlung praktischer und theoretischer Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung notwendig sind.
Um auch für den Verkehr in andere Länder einheitliche Gefahrgutregelungen zu besitzen, wurde auf der Grundlage des ADR Gesetzes der grenzüberschreitende Strassentransport durch das ADR (A ccord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) geregelt, ein Abkommen, das neben den EU-Mitgliedsländern auch weitgehend alle europäischen Staaten und weitere Länder darüber hinaus (wie z.B. im Ostblock) unterzeichnet haben. Dadurch wurde auch für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU (innergemeinschaftlich) und darüber hinaus (ADR-weit) eine einheitliche Regelung für den Gefahrenguttransport geschaffen.